(Ergänzung zur Wertungsspielordnung des BBMV, Stand 01.01.2002)
Diese Beratungsspiel-Ordnung Volksmusik
stellt eine Ergänzung und Erläuterung zur gültigen Wertungsspielordnung des Bayerischen
Blasmusikverbands - Stand 11. November 1999 - für die Volksmusik dar. Sie ist für das
Pilotprojekt zum Bezirksmusikfest des Bezirks Oberland in Rottenbuch im Jahr 2002 und nur
für den Bereich des Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V gültig.
1. Ziel des Beratungsspiels
1.1 Dieses Beratungsspiel ist
offen für MON Mitglieder und Nicht - MON-Mitglieder. Volksmusik-Gruppen wird damit
der Zugang zum Wertungsspielwesen des MON und damit zusätzliche Fortbildung
ermöglicht
1.2 Es dient als eines der
vorrangigen Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Musiziergruppen und stellt
für den Verband eine wichtige Bestätigung der geleisteten Schulungsarbeit dar.
1.3 Fachliche Hilfen durch
kritische Beurteilung und individuelle Beratung sollen den Ensembleleitern, Dirigenten und
Leitern die Möglichkeit geben, ihre erbrachte Leistung objektiv einzuschätzen und ihre
musikalische Arbeit zu verbessern.
1.4 Der Begegnungscharakter der
Beratungsspiele soll dabei Vorrang vor dem direkten Leistungsvergleich haben.
1.5 Ein Beratungsgespräch mit
der Musiziergemeinschaft und eine schriftlich abgefasste Beurteilung (Wertungsbericht)
sollen den Musiziergemeinschaften Fehler aufzeigen und Hilfen zur weiteren Arbeit geben.
2. Zugelassene
Musiziergemeinschaften
Besetzungen, in denen der Klang durch Blasinstrumente geprägt
ist (z. B . kleine Harmo-niemusik, kleine Blechmusik, Klarinettenmusik, Tanzlmusik, aber
auch trad. Streichmusik im Zusammenspiel von Blas- und Streichinstrumenten ...)
3 Grundlagen der
Beurteilung
Der musikalische Vortrag sollte 20 Minuten umfassen und muß mindestens ein Stück im 2/4 und ¾ Takt beinhalten.
Der Schwierigkeitsgrad des Vortrags sollte dem Leistungsstand und der Besetzung der Musiziergemeinschaft entsprechen. Es wird kein Pflichtstück verlangt.
4. Kriterien der Beurteilung
Die Beurteilung der musikalischen Leistung
geschieht anhand folgender 10 Kriterien
Intonation und Stimmung
Rhythmik und Zusammenspiel
Technische Ausführung
Dynamik und Klangausgleich
Ton und Klangqualität
Phrasierung und Artikulation
Tempo und Agogik
Stückauswahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und Besetzung der Musiziergemeinschaft
Stilempfinden und Interpretation
Musikalischer Gesamteindruck
5. Beratungsgespräch Urkunde
- Beurteilung
Im Anschluss haben drei Mitglieder der Musiziergemeinschaft die Gelegenheit, ein Beratungsgespräch mit den berichterstattenden Juroren zu führen.
Hierfür wird vom Veranstalter ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt. Jede am Beratungsspiel teilnehmende Musiziergemeinschaft erhält eine Urkunde.
Darüber hinaus erhält jede Musiziergemeinschaft einen Wertungsbericht, der die dargebotene Leistung sachlich würdigt und pädagogische Hinweise für die weitere musikalische Arbeit enthält.
Wertungsberichte werden der
Musiziergemeinschaft spätestens vier Wochen nach dem Wertungssieltermin zugestellt.
6. Juroren
Das Wertungsgremium besteht aus drei Juroren, die vom Verbandsdirigenten oder einer von ihm beauftragten Person bestellt werden.
Die Auswahl erfolgt sowohl nach musikalisch-fachlicher als auch nach pädagogischen Qualifikationskriterien.
Die Juroren sind verpflichtet, an der vor Beginn der Beratungsspiele stattfindenden Jurybesprechung teilzunehmen sowie die geforderten Beurteilungen spätestens zwei Wochen nach dem Beratungsspiel vorzulegen.
Spätestens zwei Wochen vor dem
Beratungsspieltermin müssen alle teilnehmenden Ensembles jeweils drei Stimmen /
Partituren der zum Vortrag kommenden Stücke dem Veranstalter vorlegen. Auswendig
vorgetragene Stücke müssen durch Titel und Art des Stückes bekannt gegeben werden.
München, den 01.01.2002

Verbandsdirigent und Musikkommissionsvorsitzender
Musikbund von Ober und Niederbayern e.V.